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Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, insbesondere registrierte Versicherungsvermittler.

Die Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand; er wird die Aufnahme schriftlich bestätigen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein Geschäftsjahr (= Kalenderjahr) und endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Die Kündigung muss dem Vorstand gegenüber mindestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich erklärt werden.

Seit 01.01.2019 beträgt der Jahresbeitrag für Einzelpersonen sowie für juristische Personen bis zu 10 Mitarbeitern pauschal 20,00 € pro Jahr.

Juristische Personen mit mehr als 10 Mitarbeitern zahlen 2,00 € pro Person und Jahr (für diesen Personenkreis ergibt sich keine Änderung gegenüber bisher). 

Ein Unternehmen mit insgesamt 50 Personen zahlt also nur 100,00 € pro Jahr. Die Beschäftigten gelten dann ebenfalls als Mitglieder mit allen Rechten!

SEPA-Lastschriftmandat